EVOGENIO® - Einzelauftrag

Ein Einzelauftrag besteht aus der Erzeugung einer Bild-Population aus Unikat-Motiven ausgehend von einer Bildvorlage, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, und der Umsetzung mindestens eines der Motive in der Bild-Population in mindestens ein physisches Werk, das durch eine Signatur des Künstlers authorisiert wird.

    * Aufgabenstellung
    * Fertigstellungstermine
    * Kein Verkauf der Unikat-Motive
    * Nutzungsrechte
    * Einschränkungen
    * Zahlungen und Preise
    * Eigentumsrecht und Bewahrung von Rechten
    * Gewährleistungen und Garantien
    * Entschädigung
    * Haftungseinschränkungen und -ausschluss
    * Gültigkeit und Beendigung des Vertrages
    * Wirkung der Beendigung
    * Vermischtes


Dieser Vertrag (dieser “Vertrag”) ist für Günter Bachelier ("Künstler" oder “GB” oder "Auftragnehmer") und jeden anderen Auftraggeber (der “Auftraggeber”), der einen Einzelauftrag in Auftrag gibt, bindend.

Der Auftraggeber anerkennt und akzeptiert, dass er an die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages gebunden ist und dass dieser Vertrag für jedes Werk in der erzeugten Bild-Population und für jedes physisch umgesetzte Werk gilt.



§1 Aufgabenstellung

Ein Einzelauftrag besteht aus der Erzeugung einer Bild-Population aus Unikat-Motiven, ausgehend von einer Bildvorlage, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, und der Umsetzung mindestens eines der Motive in der Bild-Population in mindestens ein physisches Bild, das durch eine Signatur des Künstlers autorisiert wird.

Der Auftraggeber versichert bei der Übergabe der Bildvorlage, dass er die alleinigen Rechte an der Vorlage besitzt, und diese Rechte für den Einzelauftrag an GB abtritt.

Der Auftraggeber gibt bei der Übergabe der Bildvorlage an, wie viele Unikat-Motive die zu erzeugende Bild-Population beinhalten soll (als Vielfaches von 500). Der Auftraggeber macht eventuell weitere Angaben wie das Format (Seitenverhältnis z.B. 1:1 oder 2:3 h:b), in der alle zu erzeugenden Unikat-Motive erstellt werden sollen.

Der Auftraggeber akzeptiert, dass GB alleiniger Urheber der Werke der Bild-Population und aller daraus umgesetzten physischen Werke ist.

Der Auftraggeber anerkennt und akzeptiert, dass standardmäßig die von ihm ausgewählten Motive auf eine Kunststoffplane umgesetzt werden, die auf Keilrahmen aufgezogen wird. Alternativ sind eine Anzahl anderer Materialien (Leinwand, Fotopapier, Fotopapier unter Acrylglas, ...) gegen Aufpreis möglich. Der Auftraggeber macht nach Erhalt der Bild-Population Angaben über die gewünschten Bildgrößen und Materialien der physisch umzusetzenden Werke.




§2 Fertigstellungstermine

Der Auftraggeber anerkennt und akzeptiert, dass die Erzeugung der Bild-Population aus Unikat-Motiven innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Bildvorlage fertig gestellt wird, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Die Bild-Population wird dem Auftraggeber in einer Archive-Datei übermittelt bzw. es wird dem Auftraggeber eine Download-Adresse mitgeteilt, von der er dieArchive-Datei mit seiner Bild-Population innerhalb von 3 Werktagen laden kann, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Alternativ kann vereinbart werden, dass der Auftragnehmer die Werke der Bild-Population auf einen Foto-Sharing-Dienst wie Flickr läd, von dem aus der Auftragnehmer die Werke laden kann.

Der Auftraggeber anerkennt und akzeptiert, dass er nach dem Erhalt bzw. Download seiner Archive-Datei mit seiner Bild-Population 7 Werktage Zeit besitzt, ein oder mehrere Motive aus der Bild-Population auszusuchen, die in physische Werke umgesetzt werden. Der Auftraggeber macht Angaben über die Bildgröße der umzusetzenden Werke, die von GB bestätigt werden müssen.

Nachdem der Auftraggeber alle notwendigen Spezifizierungen für die physische Umsetzung der ausgewählten Motive übermittelt hat, erzeugt GB die physischen Werke selbst oder durch einen Dritten (Dienstleister seiner Wahl).

Nach Fertigstellung der physisch umgesetzten Werke informiert GB den Auftraggeber und es werden die Lieferbedingungen durch eine geeignete Kunstspedition festgelegt. Die Versandkosten und der Liefertermin werden individuell vereinbart und richten sich nach dem Umfang und der Anzahl der physisch umgesetzten Werke und den Konditionen der ausgewählten Kunstspedition.





§3 Kein Verkauf der Unikat-Motive

Der Auftragnehmer anerkennt und akzeptiert, dass durch diesen Vertrag keinerlei Verkauf eines Werkes oder der Werke einer Bild-Population zustande kommt. Mit Ausnahme der nach diesem Vertrag besonders gewährten Rechte hat der Auftraggeber keinerlei Rechte oder Ansprüche an den und auf die Werke in einer Bild-Population und auf jeden Fall keinerlei Eigentumsanspruch auf die Werke in einer Bild-Population einschließlich Urheberrecht und anderer Rechte an geistigem Eigentum.





§4 Nutzungsrechte

GB gewährt dem Auftraggeber zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages hiermit eine nicht-exklusive, zeitlich unbegrenzte, weltweite und nicht übertragbare Unterlizenz zur Nutzung, Wiedergabe und Ausstellung der Werke der Bild-Population sowie der Nutzung und Ausstellung der in physische Werke umgesetzten Bild-Motive jedoch ohne jegliches Recht zum Verkauf oder zur Verteilung für den Verkauf der Werke der Bild-Population in oder jeglicher Reproduktionen davon, egal, ob einzeln, im Verbund oder zusammen mit oder auf jedwedem Warenartikel oder sonstigem Urheber- oder Verfasserwerk in jeglichen jetzt oder künftig bekannten Medien oder Formaten.

Der Auftraggeber anerkennt und akzeptiert, dass er die Werke der Bild-Population einzeln oder die gesamte Bild-Population auf genau einem Display-System in seinen Privaträumen oder einem geschäftlich genutzten Bereich (z.B. Büro, Foyer) darstellen darf. Er darf Werke der Bild-Population einzeln oder die gesamte Bild-Population zusätzlich während genau einer öffentlichen Ausstellung auf genau einem Display-System präsentieren, wenn dort für jedes der Werke die urheberrechtlichen Angaben "© Günter Bachelier / Evogenio.de" gemacht werden. Für die Größe des oder der Display-Systeme soll keine Einschränkung gelten.

Der Auftraggeber darf die Werke der Bild-Population einzeln oder die gesamte Bild-Population auf seiner/seinen privaten Homepage/s und auf Fotoalben von Social-Web-Anbietern darstellen, wenn dort für jedes der Werke die urheberrechtlichen Angaben "© Günter Bachelier / Evogenio.de" gemacht werden. Der Auftraggeber darf eine digitale Galerie, Netzwerkkonfiguration oder ähnliche Konstellationen schaffen, um die Werke der Bild-Population einzeln oder die gesamte Bild-Population seinen Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder Kunden zu zeigen.

Der Auftraggeber darf die Dateien der Unikat-Motive seiner Bild-Population auf maximal drei Datenträgern archivieren, die auch an verschiedenen Orten stehen dürfen.

Der Auftraggeber anerkennt und akzeptiert, dass er die physisch umgesetzten Werke im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung präsentieren darf, wenn dort für jedes der Werke die urheberrechtlichen Angaben "© Günter Bachelier / Evogenio.de" gemacht werden.

Der Auftraggeber anerkennt und akzeptiert, dass er die physisch umgesetzten Werke weiterverkaufen darf, wobei eine Nachfolgeregelung vereinbart wird, die dem Urheber 10% vom Erlös zugesteht.




§5 Einschränkungen

Unbeschadet jeglicher anders lautender und in diesem Vertrag enthaltener Bedingungen anerkennt, akzeptiert und garantiert der Auftraggeber ohne Beschränkung gegenüber irgendwelchen vorgenannten Einschränkungen, dass er nicht zu Folgendem berechtigt ist:

(a) Unterlizenzierung, Verkauf, Abtretung oder Übertragung jeglicher Rechte aus diesem Vertrag. Verkauf, Lizenzierung oder Vertrieb
(i) der Werke der Bild-Population oder modifizierter Werke als einzelne Datei oder als Bestandteil einer Online-Datenbank oder jeglicher anderen Datenbank oder
(ii) jeglicher Derivate, die Werke der Bild-Population in einer Form enthalten, die es einem Dritten ermöglichen, Werke der Bild-Population herunter zu laden, zu extrahieren oder sich Zugang zum Bild als einzelne Datei zu verschaffen.

(b) Teilen der Werke der Bild-Population mit anderen Personen oder Körperschaften ausgenommen wie es nach diesem Vertrag ausdrücklich zulässig ist;

(c) Bereitstellen der Archive-Datei mit den Werken der Bild-Population oder einzelne Werke aus der Bild-Population online als herunter ladbares Format, die der Archive-Datei an ein elektronisches Mailboxsystem zu übermitteln oder den Vertrieb der der Archive-Datei durch Mobiltelefone zu ermöglichen.

(d) Bereitstellen von allen oder einzelnen Werken der Bild-Population online als herunter ladbares Format über des im Rahmen der oben festgelegten Nutzungsrechte festgelegten Maßes hinaus.

(e) Herunter laden oder Speichern einzelner Werke der Bild-Population auf mehr als einem Rechner gleichzeitig, ausgenommen, dass der Auftraggeber eine Backup-Kopie erstellen kann, die auf einem von dem einzigen zulässigen Rechner getrennten Medium zu speichern ist;

(f) Nutzung, Wiedergabe, Verteilung oder Ausstellung der Werke der Bild-Population oder der physischen Werke in Verbindung mit für den Weiterverkauf bestimmten Design-Vorlage-Applikationen;

(g) Nutzung, Wiedergabe, Verteilung oder Ausstellung der Werke der Bild-Population oder der physischen Werke in Verbindung mit irgendwelchen für den Weiterverkauf oder Vertrieb bestimmten Gütern oder Dienstleistungen, einschließlich und ohne Beschränkung Bechern, T-Shirts, Postern, Grußkarten oder anderen Waren und allen vorerwähnten Produkten im "Druck auf Abfrage" oder in "greifbaren" oder elektronischen Formaten, je nachdem, was zutreffend ist;

(h) Nutzung, Wiedergabe, Verteilung oder Ausstellung der Werke der Bild-Population oder der physischen Werke (einschließlich und ohne Beschränkung für sich alleine oder in Kombination mit irgendeinem anderen Urheber- oder Verfasserwerk) in irgendeiner verunglimpfenden, verleumdenden oder anderweitig beleidigenden, obszönen oder anstößigen Weise;

(i) Irgend eine Form von Ausdruck oder Belichtung, sei es Kleinformatdruck, Großformatdruck oder Fine-Art-Druck eines oder mehrerer Werke der Bild-Population einzeln oder zusammen unabhängig von gegenwärtigen oder zukünftigen Druck- oder Belichtungsverfahren und verwendeter Materialien;

(j) Werke der Bild-Population oder der physischen Werke in einem Marken- oder Dienstleistungszeichen zu benutzen;

(k) Jedwede Handlungen in Verbindung mit den Werken der Bild-Population oder der physischen Werken, die gegen Gesetze, Bestimmungen oder Rechtsvorschriften in einer geltenden Gerichtsbarkeit verstoßen;

(l) Die Benutzung von Werken der Bild-Population oder von physischen Werken im redaktionellen oder journalistischen Zusammenhang, ohne folgende Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis zu machen: "© Günter Bachelier / Evogenio.de"

(m) Jedwede Handlungen in Verbindung mit den Werken der Bild-Population oder den physischen Werken, die gegen das geistige Eigentum oder andere Rechte irgendeiner Person oder Körperschaft verstoßen, einschließlich und ohne Beschränkung der moralischen Rechte des Urhebers der Werke der Bild-Population bzw. der physischen Werke;

(n) Werke der Bild-Population oder der physischen Werke auf eine Art und Weise zu nutzen, die dem Urheber unterstellt, Befürworter einer politischen, wirtschaftlichen oder anderweitigen Bewegungen bzw. Parteien zu sein.

(o) der Gebrauch der Werke der Bild-Population oder der physischen Werke in einer Art und Weise, der den Urheber in einem negativen Zusammenhang darstellt, u.a.:
(1) Zigaretten und Tabakprodukte
(2) Extreme politische Parteien und Meinungsförderung im politischen Sinne
(3) Diffamierende, unrechtliche, beleidigende oder unmoralische Verwendungsarten




§6 Zahlungen und Preise

Der Auftraggeber zahlt im Einklang mit den [allgemeinen Preis- und Zahlungsbedingungen] eine Gebühr für die Erstellung der Bild-Population und für die Umsetzung von Motiven aus dieser Bild-Population in physische Werke.




  §7 Eigentumsrecht und Bewahrung von Rechten

Der Auftraggeber anerkennt und akzeptiert, dass GB (ausgenommen die nach diesem Vertrag gewährten Rechte) alle Rechte und Ansprüche an den und auf die Werke der Bild-Population und die physischen Werke behält und dass dem Auftraggeber kraft dieses Vertrages weder ein Recht noch irgendein Eigentumsanspruch an den oder auf die Werke der Bild-Population übertragen wird.

GB behält ebenso das Recht zur Nutzung, Wiedergabe oder Ausstellung der Werke der Bild-Population allein, um es als Teil seiner professionellen Mappe zu zeigen oder es in weiteren Projekten zu verwenden.

Ohne irgendwelche Beschränkung anderer Rechte, die GB eventuell behält, ist der Auftraggeber weiterhin berechtigt, die Werke der Bild-Population für Zwecke der internen Archivierung und Referenz zu nutzen.




§8 Gewährleistungen und Garantien

Zusätzlich zu den von dem Auftraggeber oben gegebenen Gewährleistungen und Garantien gewährleistet und garantiert GB hiermit, dass er zum Abschluss dieses Vertrages berechtigt ist.




§9 Entschädigung

Der Auftraggeber akzeptiert, Evogenio und GB gegenüber allen Forderungen, Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren) oder sonstiger Haftung zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus der Verletzung irgendeiner der Gewährleistungen, Garantien oder Verpflichtungen nach diesem Vertrag durch den Auftraggeber und aus jeglicher Nutzung der Werke der Bild-Population und der physischen Werke einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf jegliche Forderungen oder Klagen aufgrund der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, Verunglimpfung Verleumdung oder sonstiger Beleidigung, des Rechts des Einzelnen auf seine Privatsphäre, des Rechts auf Bild gegen kommerzielle Nutzung oder wegen "irreführender Darstellung" oder Entstellung, Verzerrung oder Abänderung, egal, ob vorsätzlich oder nicht, ableiten. GB und Evogenio ist nach seinem alleinigen Ermessen berechtigt, die Verteidigung jeglicher einer Entschädigung durch den Auftraggeber unterliegender Forderungen, Klagen oder Streitfälle mit dem Anwalt seiner alleinigen Wahl zu kontrollieren. Der Auftraggeber muss in der Verteidigung solcher Forderungen, Klagen oder Streitfälle voll und ganz mit GB und Evogenio zusammenarbeiten.




§10 Haftungseinschränkungen und -ausschluss

Der Auftraggeber anerkennt und akzeptiert, dass weder GB noch Evogenio für irgendwelche direkten, zufälligen, indirekten oder Folgeschäden haftbar sind, die sich aus der Nutzung oder Nicht-Nutzung von Werken der Bild-Population oder physischer Werke ableiten, selbst wenn diese Parteien vor solchen Schäden oder vor der Möglichkeit ihres Entstehens gewarnt wurden.

DIE WERKE DER BILD-POPULATION UND DIE PHYSISCHEN WERKE WERDEN "WIE BESEHEN" GELIEFERT UND AUSGENOMMEN AUSDRÜCKLICHE FESTLEGUNGEN IN DIESEM VERTRAG GIBT KEINE DER PARTEIEN IRGENDWELCHE AUSDRÜCKLICHEN ODER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN EINSCHLIESSLICH IMPLIZITER GARANTIEN FÜR DIE MARKTÜBLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.







§11 Gültigkeit und Beendigung des Vertrages

Dieser Vertrag gilt zeitlich unbegrenzt, sofern er nicht gemäß diesem Abschnitt 11 beendet wird.

Bei Verletzung irgendwelcher Gewährleistungen, Garantien oder Verpflichtungen nach diesem Vertrag durch den Auftraggeber kann er von GB jederzeit für jedes beliebige Werk der Bild-Population oder für alle Werke der Bild-Population beendet werden.

Die Beendigung des Vertrages durch GB muss dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden.

GB ist nach seinem alleinigen Ermessen auch berechtigt, die Umsetzung einer Bildvorlage in eine Bild-Population, die Veröffentlichung oder den Download der Bild-Population oder einer Archive-Datei der Bild-Population abzulehnen.

Nach Beendigung des Vertrages für jedes beliebige Werk der Bild-Population ist der Käufer verpflichtet,
(i) die Verwendung der Werke der Bild-Population mit sofortiger Wirkung einzustellen,
(ii) die Werke der Bild-Population, die er gespeichert hat, zu zerstören,
(iii) die Werke der Bild-Population von seinem Besitz, Computer- und Speichersystemen (elektronisch oder physisch) zu entfernen, und sicherzustellen, dass seine Kunden und Geschäftspartner sich ebenso verhalten.




§12 Wirkung der Beendigung

Nach der Beendigung dieses Vertrages muss der Auftraggeber die Nutzung der Werke der Bild-Population einstellen und alle Kopien der Werke der Bild-Population und alle Werkderivate und damit verbundenen Materialien (falls vorhanden), die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, vernichten.

Der Auftraggeber muss GB diese Vernichtung der Werke der Bild-Population, der Werkderivate und/oder damit verbundener Materialien auf Aufforderung schriftlich zusichern.

Die Beendigung dieses Vertrages enthebt den Auftraggeber nicht der Zahlungsverpflichtungen, die eventuell vor dieser Beendigung entstanden sind.





§13 Vermischtes

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Künstlers.

Der Auftraggeber akzeptiert, dass er für jegliche Nutzungs-, Umsatz-, Mehrwertsteuer und ähnliche Steuern und Abgaben verantwortlich ist, die von irgendeiner Regierungsbehörde in irgendeiner Zuständigkeit in Verbindung mit der ihm nach diesem Vertrag gewährten Lizenz erhoben werden.

Ein Verzicht seitens GB oder Evogenio auf die Ausübung irgendwelcher Befugnisse, Vorrechte oder Mittel nach diesem Vertrag und eine Verzögerung seitens GB oder Evogenio bei der Ausübung dieser Befugnisse, Vorrechte oder Mittel schließt die andere oder weitere Ausübung dieser oder anderer Befugnisse, Rechte, Vorrechte oder Mittel nicht aus.

GB ist nach seinem alleinigen Ermessen berechtigt, ein Recht oder eine Pflicht oder alle seine Rechte oder Pflichten nach diesem Vertrag abzutreten. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, eines seiner Rechte oder Pflichten nach diesem Vertrag abzutreten.

Dieser Vertrag dient dem Nutzen von GB und dem Auftraggeber und deren jeweiligen Rechtsnachfolgern und ist bindend. Nichts in diesem Vertrag ist ausdrücklich oder implizit dazu bestimmt, irgendeiner von GB, dem Auftraggeber und deren jeweiligen Rechtsnachfolgern abweichenden Person oder Körperschaft irgendwelche Rechte, Mittel, Pflichten oder Haftungen nach diesem Vertrag zu übertragen.

Wo immer dies der Kontext erfordert, umfasst der Singular den Plural und umgekehrt und das maskuline, feminine und neutrale Geschlecht umfasst die jeweils anderen Geschlechter.

Ist irgendeine der Bestimmungen in diesem Vertrag ungültig, rechtswidrig oder nicht vollstreckbar, behalten die anderen Vertragsbestimmungen in jedem Falle ihre volle Gültigkeit und Wirkung bei.

Die in diesem Vertrag enthaltenen unterstrichenen Überschriften dienen nur Referenzzwecken und beeinträchtigen in keiner Weise die Bedeutung oder Auslegung dieses Vertrages.